11. März 2020
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- Buchungen, die ab inkl. Freitag, den 06.03. 2020 getätigt wurden, wurden noch nicht ins interne Veranstalter-System eingepflegt und sind somit gegenstandslos. Es sind keine Schritte unsererseits erforderlich.
- Tagungsteilnehmer und Aussteller die bis zum 05.03. 2020 gebucht haben, aber noch keine Rechnung erhalten haben, bekommen von uns eine Nachricht, dass ihre Buchung aufgehoben wird.
- Tagungsteilnehmer und Aussteller, die bereits eine Rechnung erhalten haben, sollten diese bitte NICHT mehr anweisen!
Wir senden einen Stornobeleg, der den Rechnungsempfänger von Ihrer Zahlungsverpflichtung entbindet.
- Tagungsteilnehmer und Aussteller, die bereits Ihre Gebühren gezahlt haben, erhalten eine Gutschrift von uns und danach ihre Gebühren in voller Höhe zurück erstattet. Das ist dem Veranstalter besonders wichtig.
Bitte geben Sie uns Zeit zur Bearbeitung der vielen individuellen Fälle.
Sollten Sie andere Schritte als die oben aufgeführten für Ihre interne Abwicklung benötigen, so wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.
Auch alle Fragen, die wir gerade nicht bedenken, beantworten wir gern ;)
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