Skip to main content

Augsburg
06.-08. Mai 2025

::cck::273::/cck::
::fulltext::

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Forum Baumpflege GmbH & Co. KG:

§ 1

Geltungsbereich - Vertragsparteien

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge über Leistungen zwischen Forum Baumpflege GmbH & Co. KG (im Folgenden: Veranstalter) und den Teilnehmern der Veranstaltung (im Folgenden: Teilnehmer). Teilnehmer sind insbesondere Teilnehmer an der Fortbildung bzw. Tagung (im Folgenden: Tagungsgäste), Besucher der Messe (im Folgenden: Messebesucher) und das Personal der Aussteller (im Folgenden: Aussteller). Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen der Teilnehmer werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Regelungen eines gegebenenfalls zwischen den Parteien geschlossenen Einzelvertrages gehen diesen Bedingungen vor.

(2) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Der Teilnehmer ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Teilnehmer im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

§ 2

Vertragsschluss

(1) Teilnehmer können Ihre Bestellung in dem Online-Shop des Veranstalters abgeben.

(2) Durch Anklicken des Feldes »Kostenpflichtig Bestellen« macht der Teilnehmer ein verbindliches Angebot gegenüber dem Veranstalter.
Das Angebot gilt als angenommen, wenn der Veranstalter dem Teilnehmer eine Kaufbestätigung mit der Eintrittskarte per E-Mail sendet.

(3) Teilnehmer haben die Möglichkeit, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Vertragsschluss auf der Webseite des Veranstalters abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern.

§ 3

Leistungen des Veranstalters und personalisierte Eintrittskarten

(1) Ein Eintrittsticket berechtigt den Teilnehmer zum Zutritt zur Veranstaltung. Tagungsgäste sind berechtigt, an allen Vorträgen der Veranstaltung teilzunehmen sowie die Messeausstellung zu besuchen. Messebesucher sind lediglich zum Besuch der Messeausstellung berechtigt. Aussteller sind zwecks Ausführung ihrer vereinbarten Aufgaben berechtigt, sich im Bereich der Messeausstellung aufzuhalten.

(2) Die Veranstaltung wird im Wesentlichen inhaltlich und organisatorisch vorrangig der spezifischen Tagungsbeschreibung (einschließlich des aufgeführten Veranstaltungsortes und des Veranstaltungsprogramms) und ansonsten den bisherigen Tagungen des Veranstalters entsprechen. Der Teilnehmer hat sich auf der Homepage des Veranstalters https://www.deutsche-baumpflegetage.de informiert. Art, Stil und Güte sämtlicher gesichteter Tagungsinformationen gefallen dem Teilnehmer.

(3) Die Tagungsbeschreibung einschließlich des dort aufgeführten Programms stellt den aktuellen Planungsstand dar. Insbesondere aufgrund der möglichen Absage einzelner Referenten oder Aussteller behält sich der Veranstalter Änderungen der Tagungsbeschreibung vor. Soweit der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt, hat der Teilnehmer hieraus keine Ansprüche, insbesondere kein Rücktrittsrecht. Der Veranstalter wird wesentliche Änderungen unverzüglich auf der Homepage https://www.deutsche-baumpflegetage.de veröffentlichen.

(4) Die Zustellung der Eintrittskarten erfolgt elektronisch per E-Mail an die vom Besteller angegebene E-Mail-Adresse. Dieses E-Ticket kann als pdf-Datei ausgedruckt werden oder als Wallet-Ticket für Apple Handys oder mobile-Ticket für Android Handys genutzt werden.

(5) Eintrittskarten sind personalisiert und nicht übertragbar. Sie gelten nur für den Inhaber, dessen Name, Vorname, Firma, Ort und Land auf der Eintrittskarte angegeben ist. An der Zutrittskontrolle der Veranstaltung kann der Teilnehmer zum Vorzeigen eines Legitimationsnachweises mit Lichtbild (z.B. Personalausweis, Führerschein oder Reisepass) aufgefordert werden. Sollte der Teilnehmer dem nicht nachkommen oder sich daraus Unstimmigkeiten ergeben, kann dem Teilnehmer der Zutritt zur Veranstaltung verwehrt bleiben. Ansprüche des Teilnehmers hieraus sind ausgeschlossen.

(6) Jede Eintrittskarte wird elektronisch auf Gültigkeit überprüft.

(7) Im Falle des Ausdruckens der Eintrittskarte ist erforderlich, dass dieser mit einem Laser- oder Tintenstrahldrucker mit mindestens 300 DPI-Auflösung auf weißes DIN A4 Papier in lesbarer Qualität als Farb- oder Schwarz-Weiß-Ausdruck erfolgt ist, um eine technisch einwandfreies einlesen zu ermöglichen. Zum Ausdruck ist die Nutzung des Acrobat Readers oder eines anderen geeigneten Pdf-Programms erforderlich.

(8) Bei Betreten der Veranstaltung wird der Kunde sich mit seiner Eintrittskarte ausgedruckt oder digital (per Wallet-Ticket für Apple Handys oder mobile-Ticket für Android Handys) legitimieren und erhält sodann ein sogenanntes “Badge“ übergeben, welches die Daten des Eintrittstickets aufnimmt und zeigt. Dieses Badge ist fortan die Eintritts- und Aufenthaltsberechtigung des Teilnehmers für die Tagung und ist stets vom Teilnehmer mit sich zu führen.

(9) Der Veranstalter ist berechtigt, sich auf die Richtigkeit und die Vollständigkeit der von dem Teilnehmer übermittelten Informationen zu verlassen. Die Veranstalter darf auch von der Richtigkeit der mitgeteilten Kommunikationsdaten ausgehen. Änderungen von Kommunikationsdaten (z.B. Adressänderungen) sind mitzuteilen, da dies andernfalls zu Fehlleitungen und Verzögerungen führen kann.

(10) Der Teilnehmer ist verpflichtet, sein Ticket unmittelbar nach Erhalt der E-Mail auf Korrektheit entsprechend seiner Bestellung zu überprüfen und bei Fehlern dies unverzüglich dem Veranstalter in Textform mitzuteilen.

(11) Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, seine erworbene Eintrittskarte zu reproduzieren oder zu verändern. Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass die Vervielfältigung in der Regel strafbar ist und bei aufgedeckter Tat in aller Regel vom Veranstalter zur Anzeige gebracht wird. Soweit Kopien einer Eintrittskarte entdeckt werden, werden sämtliche mit diesem Code versehenen Eintrittskarten für ungültig erklärt und berechtigt nicht mehr zum Eintritt. Es ist im Verantwortungsbereich des Teilnehmers, seinen Web-Account, seine Eintrittskarte oder sein Mobil-Ticket, bzw. das Gerät vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen.

§ 4

Datenschutzbestimmungen

(1) Die Vertragsparteien gewährleisten, dass sie in ihren Verantwortungsbereichen sämtliche einschlägigen Datenschutzgesetze einhalten werden. Die Vertragsparteien werden dafür Sorge tragen, dass die für sie tätigen Mitarbeiter auf das Datengeheimnis schriftlich verpflichtet und entsprechend unterwiesen sind.

(2) Der Veranstalter als Verantwortliche Stelle erfüllt seine datenschutzrechtlichen Informationspflichten durch Bereitstellung seiner Datenschutzhinweise. Diese können unter Datenschutzrichtlinien >abgerufen werden. Zusätzlich können sie per E-Mail, telefonisch oder postalisch unter den im Impressum aufgeführten Angaben als digitales Dokument oder in Papierform angefordert werden.

(3) Der Veranstalter und seine Dienstleister setzen für die Übertragung von Kunden- und Zahlungsdaten ein verschlüsseltes Übertragungsverfahren ein (SSL-Verschlüsselung).

(4) Die Veranstalter ist berechtigt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten des Teilnehmers unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.

(5) Sofern die vertraglichen Leistungen des Veranstalters einen Zugriff auf personenbezogene Daten von Kunden, Lieferanten und sonstigen Vertragspartnern des Teilnehmers erfordern, werden die Parteien eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung treffen.

(6) Der Veranstalter wird die vertraglichen Leistungen in Deutschland bzw. von den mit dem Teilnehmer vereinbarten Leistungsstandorten aus erbringen. Der Einsatz von Subunternehmern aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) bedarf der vorherigen Zustimmung des Kunden, die zumindest in Textform erfolgen muss. Der Veranstalter wird im Falle einer Übermittlung personenbezogener Daten im Wege der Unterbeauftragung in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) die gesetzlichen Vorgaben für grenzüberschreitende Übermittlungen insbesondere nach den Art. 44 – 49 DSGVO beachten und ein angemessenes Schutzniveau für den Schutz der personenbezogenen Daten sicherstellen.

§ 5

Haftung - Verjährung

(1) Der Veranstalter haftet gegenüber dem Teilnehmer in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

(2) In sonstigen Fällen haftet der Veranstalter – soweit in Absatz 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung der Veranstalter vorbehaltlich der Regelung in Absatz 3 ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse aus diesem Paragraphen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

(3) Die Haftung des Veranstalters für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.

(4) Im Einzelfall geschlossene Haftungsbeschränkungsvereinbarungen haben Vorrang vor vorstehenden Regelungen.

(5) Soweit nicht gesetzlich eine kürzere Verjährungsfrist gilt, verjähren Ansprüche von Unternehmern gegenüber dem Veranstalter drei Jahre nach Beendigung des Auftrages.

§ 6

Zahlung

(1) Die Vergütung des Veranstalters richtet sich nach dem in der Online-Bestellung angegebenen Preis. Die Zahlung der Eintrittskarte wird mit Vertragsschluss sofort fällig. Die Zahlung des Teilnehmers erfolgt ausschließlich bargeldlos per Kreditkarte oder PayPal, es sei denn bei dem jeweiligen Artikel wurde bei der Online-Bestellung die zahlweise per Überweisung ausdrücklich gestattet.

(2) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Veranstalters ist unzulässig, soweit die Forderung des Teilnehmers nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

(3) Im Falle eines Zahlungsverzuges stehen dem Veranstalter Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte zu. Der Veranstalter ist insbesondere berechtigt, den Eintritt zur Veranstaltung zu verwehren, solange nicht die vollständige Zahlung erfolgt ist.

(4) Die Veranstalter hat das Recht, vom Auftrag zurück zu treten, wenn der Teilnehmer sich mit einer Zahlung seit mindestens 14 Tagen ganz oder teilweise in Verzug befindet. Ein Schadensersatzanspruch des Teilnehmers ist in diesem Fall ausgeschlossen.

§ 7

Mitwirkungspflichten des Teilnehmers

(1) Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Veranstalter nach Kräften zu unterstützen sowie alle ihm möglichen, zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Insbesondere hat der Teilnehmer alle für die Auftragsdurchführung bedeutsamen und notwendigen Informationen zeitnah und korrekt zur Verfügung zu stellen.

(2) Befindet sich der Teilnehmer mit seinen Mitwirkungspflichten seit mindestens 14 Tagen im Verzug, so ist der Veranstalter berechtigt, vom Auftrag zurück zu treten. Ein Schadensersatzanspruch des Teilnehmer ist in diesem Fall ausgeschlossen.

§ 8

Urheberrecht

(1) Nutzungsrechte an Leistungen des Veranstalters sowie an den bei der Tagung beteiligten Referenten, Künstlern und Ausstellern, die im Rahmen der Veranstaltung erfolgen, werden dem Teilnehmer nicht eingeräumt, es sei denn es ist schriftlich ausdrücklich etwas abweichendes vereinbart.

(2) Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass oben genannte Leistungen möglicherweise Urheberrechtsschutz und sonstigen rechtlichen Schutz genießen und daher nicht bearbeitet, weitergegeben oder veröffentlicht werden dürfen.

(3) Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Bearbeitung, Weitergabe oder Veröffentlichung der oben genannten Leistungen durch ihn beruhen.

§ 9

Keine inhaltliche Prüfung

Die Veranstalter nimmt keine inhaltlichen Prüfungen vor, insbesondere bezüglich der von Referenten und Künstlern vorgetragenen Inhalte sowie der Inhalte der Ausstellung. Der Veranstalter übernimmt daher keine Gewähr für die Richtigkeit der präsentierten oder übermittelten Inhalte.

§ 10

Recht am eigenen Bild

(1) Der Veranstalter beauftragt in der Regel Dritte, das Veranstaltungsgeschehen durch Fotos und Videos festzuhalten. Diese werden später für eigene Zwecke (z.B. für externe PR-Berichte oder die Homepage des Veranstalters) genutzt. Dabei werden in der Regel keine Nahaufnahmen von einzelnen Personen erfolgen, sofern diese nicht Referent oder in anderer vorführender Position an der Tagung teilnehmen, oder deren ausdrückliches Einverständnis vorliegt.

(2) Auf dieser Grundlage ist der Teilnehmer damit einverstanden, dass der Veranstalter selbst oder durch Dritte Fotos und/oder Videos, auf denen der Teilnehmer erkennbar ist, erstellt und für eigene Zwecke, insbesondere durch eine Veröffentlichung auf https://forum-baumpflege.de oder durch Nutzung für externe PR-Berichte, nutzt.

§ 11

Hausordnung

Alle Teilnehmer an den Deutschen Baumpflegetagen erkennen die Hausordnung und Veranstaltungsbestimmungen der Messe Augsburg  an. Diese stehen zum download unter https://www.messeaugsburg.de/de/downloads#vertragsunterlagen zur Verfügung.

§ 12

Zusatzliche Bedingungen bei der Bereitstellung eines Wlan-Zugangs

(1) Sofern der Veranstalter dem Teilnehmer einen Internetzugang über WLAN zur Verfügung stellt oder das WLAN eines Dritten für den Teilnehmer freigibt, erfolgt die Nutzung des WLAN auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Teilnehmers, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit von Zugriffen Dritter auf das Endgerät des Nutzers oder einer Infizierung mit schädlicher Software (z.B. Viren oder Trojaner). Der Teilnehmer ist selbst verantwortlich für jegliche Sicherungsmaßnahmen (z.B. Verschlüsselung, Virenschutz, Firewall). Für über das WLAN übermittelte Daten, für darüber in Anspruch genommene kostenpflichtige Dienstleistungen sowie für darüber getätigte Rechtsgeschäfte ist der Teilnehmer selbst verantwortlich; er trägt alle hieraus resultierenden Kosten.

(2) Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei der Nutzung des WLAN das geltende Recht einzuhalten; insbesondere verpflichtet sich der Teilnehmer

• das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von strafbaren, sittenwidrigen oder in sonstiger Weise rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;

• über das WLAN keine urheberrechtlich geschützten Werke widerrechtlich zu vervielfältigen, zu verbreiten, zugänglich machen oder in anderer Weise zu verwerten, etwa durch den Einsatz bzw. die Nutzung von Filesharing-Programmen oder Tauschbörsen;

• die geltenden Jugendschutzvorschriften zu beachten;

• keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte zu versenden oder zu verbreiten und das WLAN nicht zum Versand von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung zu nutzen.

(3) Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einem Verstoß gegen die vorstehenden Bedingungen oder auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLAN durch den Teilnehmer beruhen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche, die sich aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Verwendung des WLAN durch den Teilnehmer ergeben sowie für die entsprechenden Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung. Erkennt der Teilnehmer, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, so hat er den Veranstalter hiervon unverzüglich zu unterrichten.

(4) Stellt der Teilnehmer den vom Veranstalter bereitgestellten oder freigegebenen WLAN-Anschluss Dritten zur Verfügung, so haftet der Teilnehmer für sämtliche durch diesen Nutzer verursachten Verletzungen dieser Vereinbarung wie für eigene Verstöße.

§ 13

Storno des Teilnehmers

(1) Dem Teilnehmer ist es gestattet, eine gekaufte Eintrittskarte grundlos zu stornieren.

(2) Dies kann nur über den Ticket-Shop des Veranstalters erfolgen, erreichbar über https://www.deutsche-baumpflegetage.de

(3) Bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist dem Tagungsgast und dem Messebesucher eine Stornierung kostenfrei möglich. Bereits erfolgte Zahlungen werden zurück erstattet.

(4) Bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist dem Aussteller eine Stornierung seiner Eintrittskarten und Ausstellerausweise kostenfrei möglich. Bereits erfolgte Zahlungen werden zurück erstattet.
Die Stornierung der Standfläche ist davon nicht berührt und richtet sich abweichend von dieser Regelung nach den in der Ausstellerinformation genannten Fristen und Konditionen. Sie wird durch die Geschäftsstelle Forum Baumfplege GmbH & Co. KG direkt mit dem Aussteller abgewickelt.

(5) Eine Stornierung des Teilnehmers zu späterem Zeitpunkt als 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist nicht möglich.

§ 14

Storno des Veranstalters

Dem Veranstalter ist es gestattet, eine gekaufte Eintrittskarte bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn grundlos zu stornieren. In diesem Fall erstattet der Veranstalter dem Teilnehmer bereits erfolgte Zahlungen.

§ 15

Corona-Klausel

(1) Wird der Veranstalter in der Erfüllung seiner vertraglichen Leistung durch Auswirkungen, die direkt oder indirekt im konkreten Zusammenhang mit dem Corona-Virus (Covid 19) oder einer Mutation hiervon stehen, behindert, gilt Folgendes:

Eine Behinderung in der Leistungsausführung besteht insbesondere dann, wenn durch das Auftreten des Corona-Virus oder einer Mutation hiervon

a) die Veranstaltung nicht oder nicht am geplanten Veranstaltungsort stattfinden kann,

b) nicht mit der geplanten Teilnehmerzahl stattfinden kann,

c) Quarantänemaßnahmen über den Betrieb oder einen nicht unerheblichen Teil des Betriebs des Veranstalters oder des geplanten Veranstaltungsortes verhängt werden,

d) betreffende behördlich angeordnete Betriebsschließungen, Ausgangssperren, Reiseverbote oder Auslands-Rückkehr-Gebote ausgesprochen werden,

e) erforderliches Material oder Dienstleistung aus dem Ausland aufgrund behördlich angeordneter Einreisesperren nicht zur Verfügung steht oder Lieferketten durch behördliche Maßnahmen unterbrochen sind,

f) ein nicht unbeträchtlicher Teil der Mitarbeiter des Veranstalters oder seiner Dienstleister oder Referenten sich aufgrund einer Infektion mit dem Corona-Virus oder einer Mutation hiervon oder aus sonstigen Gründen in Quarantäne befinden.

(2) In diesem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, den Teilnehmer unverzüglich über den Eintritt der Behinderung und seine Auswirkungen in Textform zu informieren.

(3) Der Veranstalter ist in diesem Fall berechtigt, den Veranstaltungstermin je nach Umfang und Dauer der Behinderung und ihrer Folgen zu verschieben, ohne dass dem Teilnehmer ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zusteht oder ein Schadensersatzanspruch zu gewähren ist. Der Veranstalter gerät durch die Verschiebung des Veranstaltungstermins nicht in Verzug.

(4) Beide Parteien sind verpflichtet, alles in ihrer Macht Stehende und Zumutbare zur Schadensminderung zu unternehmen.

(5) Soweit die Unterbrechung durch die Behinderung länger als 18 Monate andauert, ist der Veranstalter zur gänzlichen oder teilweisen Absage der Veranstaltung berechtigt, ohne dass der Teilnehmer daraus Ersatzansprüche ableiten kann.

§ 16

Höhere Gewalt (Force-Majeure)

(1) Die Vertragsparteien haften nicht in Fällen Höherer Gewalt. Hierunter fallen alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie Ereignisse, die – soweit sie vorhersehbar gewesen wären – außerhalb der Einflusssphäre der Parteien liegen. Dazu zählen insbesondere, aber nicht abschließend folgende Ereignisse:

Naturkatastrohen wie Überschwemmungen, Sturmfluten, Orkan und Taifun sowie andere Unwetter im Ausmaß einer Katastrophe, Erdbeben, Blitzschlag, Lawinen- und Erdrutsche, Feuer, Seuchen, Pandemien, Epidemien und infektiöse Krankheiten (soweit eine solche von der WHO oder einem Ministerium ausgerufen wurde oder durch das Robert-Koch-Institut ein Gefahrenniveau von mindestens »mäßig« festgelegt wurde), Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Aufruhr, Revolution, Militär- oder Zivilputsch, Aufstand, Blockaden, Behörden und Regierungsanordnungen, Streiks, Aussperrung.

(2) Tritt ein solches Ereignis Höherer Gewalt ein, so ist der davon betroffene Vertragspartner verpflichtet, den anderen Vertragspartner unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis in Textform über den Eintritt des Ereignisses und die Folgen seiner Leistungsbeeinträchtigung zu informieren.

(3) Der Veranstalter ist in diesem Fall berechtigt, den Veranstaltungstermin je nach Umfang und Dauer des Ereignisses Höherer Gewalt und seiner Folgen zu verschieben, ohne dass dem Teilnehmer ein Rücktrittsrecht vom Vertrag oder ein Schadensersatzanspruch zu gewähren ist. Der Veranstalter gerät durch die Verschiebung des Veranstaltungstermins nicht in Verzug.

(4) Beide Parteien sind verpflichtet, alles in ihrer Macht Stehende und Zumutbare zur Schadensminderung zu unternehmen.

(5) Soweit die Unterbrechung durch ein Ereignis Höherer Gewalt länger als 18 Monate andauert, ist der Veranstalter zur gänzlichen oder teilweisen Absage der Veranstaltung berechtigt, ohne dass der Teilnehmer daraus Ersatzansprüche ableiten kann.

§ 17

Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen das für den Sitz des Veranstalters zuständige Gericht.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Teilnehmer als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

::/fulltext::
::introtext::::/introtext:: ::cck::273::/cck::